KI & DSGVO
Sobald KI personenbezogene Daten verarbeitet, greift die DSGVO. Entscheidend sind Hosting-Ort, Auftragsverarbeitungsvertrag und ob die Daten zum Training genutzt werden.
Sobald KI personenbezogene Daten verarbeitet — E-Mails, Kundennamen, Supportanfragen — greift die DSGVO. Drei Punkte sind dann ausschlaggebend: Wo wird das Modell betrieben (EU-Hosting bevorzugt), gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Anbieter, und werden die Daten zum Modelltraining verwendet (oft unerwünscht).
Anbieter wie Mistral oder selbst gehostete Open-Source-Modelle erleichtern DSGVO-Konformität, weil sie in der EU laufen und klare Verträge bieten. US-Modelle (OpenAI, Anthropic) lassen sich nutzen, wenn keine personenbezogenen Daten übermittelt werden oder ein Enterprise-Vertrag mit EU-Datenresidenz besteht. Mit dem EU AI Act kommen zusätzliche Pflichten je nach Risikoklasse der Anwendung — Compliance gehört von Anfang an in das Projekt, nicht nachträglich.
In der Praxis bedeutet DSGVO-Konformität bei KI fünf konkrete Anforderungen. Erstens: eine dokumentierte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse oder explizite Einwilligung). Zweitens: ein AVV mit jedem KI-Anbieter, der personenbezogene Daten verarbeitet, idealerweise mit EU-Datenresidenz und „no training". Drittens: Datenminimierung — keine Daten, die für die Aufgabe nicht zwingend notwendig sind, an das Modell übergeben. Viertens: Logging und Auditfähigkeit für Anfragen nach Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung). Fünftens: Information der Betroffenen in der Datenschutzerklärung, dass KI-Systeme zur Verarbeitung eingesetzt werden.
Der EU AI Act, seit 2024 in Kraft, ergänzt diese Pflichten je nach Risikoklasse der Anwendung. Klassische KMU-Anwendungen wie Mail-Triage oder Dokumentenextraktion gelten als „minimales Risiko" und unterliegen kaum zusätzlichen Pflichten. Sobald jedoch automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung getroffen werden (Kreditentscheidung, Mietzusage, Personalauswahl), springt die Anwendung in die „Hochrisiko"-Klasse mit umfangreichen Dokumentations-, Transparenz- und Aufsichtsanforderungen.
Auf einen Blick
- Verantwortungs-Rolle
- Sie sind Verantwortlicher, KI-Anbieter ist Auftragsverarbeiter
- AVV-Pflicht
- Für jeden Drittanbieter, der personenbezogene Daten sieht
- EU AI Act
- Seit 2024 in Kraft, Stufung in Risiko-Klassen
- Datenminimierung
- Pseudonymisierung vor dem LLM-Call als bewährter Standard
Ein Praxis-Tool für Terminanfragen läuft auf einer eigenen n8n-Instanz in Frankfurt, nutzt Mistral mit EU-AVV und protokolliert ausschließlich pseudonymisierte Daten. So bleibt der Workflow rechtssicher, auch wenn täglich hunderte Patientenanfragen durchlaufen.
Wann einsetzen — und wann nicht
Sinnvoll bei
- Jede produktive KI-Anwendung mit Kunden-, Mitarbeiter- oder Personen-Daten
- Vor Tool-Auswahl: DSGVO-Tauglichkeit als Filterkriterium prüfen
- Bei jedem neuen Anwendungsfall: AI-Act-Risikoklasse einschätzen
Eher nicht bei
- Anwendungen ohne personenbezogene Daten — DSGVO greift nicht, der AI Act eventuell trotzdem
- Reine interne Recherche- oder Generierungs-Aufgaben mit anonymen Inhalten
Häufige Fehler
- Personenbezogene Daten in der ChatGPT-Web-UI eingeben — kein AVV, Training auf den Daten möglich
- AVV einmal abschließen und nie aktualisieren — Anbieter ändern Vertragsbedingungen
- Datenschutzerklärung nicht erweitern — Nutzer müssen wissen, dass KI mitwirkt
Häufige Fragen
Darf ich ChatGPT für berufliche Aufgaben nutzen?
Was bedeutet „no training" bei KI-Anbietern?
Greift die DSGVO auch bei selbst gehosteten Open-Source-Modellen?
Müssen Mitarbeiter über KI-Einsatz informiert werden?
Was ändert der EU AI Act gegenüber der DSGVO?
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