KI-Glossar

KI & DSGVO

Sobald KI personenbezogene Daten verarbeitet, greift die DSGVO. Entscheidend sind Hosting-Ort, Auftragsverarbeitungsvertrag und ob die Daten zum Training genutzt werden.

Sobald KI personenbezogene Daten verarbeitet — E-Mails, Kundennamen, Supportanfragen — greift die DSGVO. Drei Punkte sind dann ausschlaggebend: Wo wird das Modell betrieben (EU-Hosting bevorzugt), gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Anbieter, und werden die Daten zum Modelltraining verwendet (oft unerwünscht).

Anbieter wie Mistral oder selbst gehostete Open-Source-Modelle erleichtern DSGVO-Konformität, weil sie in der EU laufen und klare Verträge bieten. US-Modelle (OpenAI, Anthropic) lassen sich nutzen, wenn keine personenbezogenen Daten übermittelt werden oder ein Enterprise-Vertrag mit EU-Datenresidenz besteht. Mit dem EU AI Act kommen zusätzliche Pflichten je nach Risikoklasse der Anwendung — Compliance gehört von Anfang an in das Projekt, nicht nachträglich.

In der Praxis bedeutet DSGVO-Konformität bei KI fünf konkrete Anforderungen. Erstens: eine dokumentierte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse oder explizite Einwilligung). Zweitens: ein AVV mit jedem KI-Anbieter, der personenbezogene Daten verarbeitet, idealerweise mit EU-Datenresidenz und „no training". Drittens: Datenminimierung — keine Daten, die für die Aufgabe nicht zwingend notwendig sind, an das Modell übergeben. Viertens: Logging und Auditfähigkeit für Anfragen nach Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung). Fünftens: Information der Betroffenen in der Datenschutzerklärung, dass KI-Systeme zur Verarbeitung eingesetzt werden.

Der EU AI Act, seit 2024 in Kraft, ergänzt diese Pflichten je nach Risikoklasse der Anwendung. Klassische KMU-Anwendungen wie Mail-Triage oder Dokumentenextraktion gelten als „minimales Risiko" und unterliegen kaum zusätzlichen Pflichten. Sobald jedoch automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung getroffen werden (Kreditentscheidung, Mietzusage, Personalauswahl), springt die Anwendung in die „Hochrisiko"-Klasse mit umfangreichen Dokumentations-, Transparenz- und Aufsichtsanforderungen.

Auf einen Blick

Verantwortungs-Rolle
Sie sind Verantwortlicher, KI-Anbieter ist Auftragsverarbeiter
AVV-Pflicht
Für jeden Drittanbieter, der personenbezogene Daten sieht
EU AI Act
Seit 2024 in Kraft, Stufung in Risiko-Klassen
Datenminimierung
Pseudonymisierung vor dem LLM-Call als bewährter Standard
Beispiel aus der Praxis

Ein Praxis-Tool für Terminanfragen läuft auf einer eigenen n8n-Instanz in Frankfurt, nutzt Mistral mit EU-AVV und protokolliert ausschließlich pseudonymisierte Daten. So bleibt der Workflow rechtssicher, auch wenn täglich hunderte Patientenanfragen durchlaufen.

Wann einsetzen — und wann nicht

Sinnvoll bei

  • Jede produktive KI-Anwendung mit Kunden-, Mitarbeiter- oder Personen-Daten
  • Vor Tool-Auswahl: DSGVO-Tauglichkeit als Filterkriterium prüfen
  • Bei jedem neuen Anwendungsfall: AI-Act-Risikoklasse einschätzen

Eher nicht bei

  • Anwendungen ohne personenbezogene Daten — DSGVO greift nicht, der AI Act eventuell trotzdem
  • Reine interne Recherche- oder Generierungs-Aufgaben mit anonymen Inhalten

Häufige Fehler

  • Personenbezogene Daten in der ChatGPT-Web-UI eingeben — kein AVV, Training auf den Daten möglich
  • AVV einmal abschließen und nie aktualisieren — Anbieter ändern Vertragsbedingungen
  • Datenschutzerklärung nicht erweitern — Nutzer müssen wissen, dass KI mitwirkt

Häufige Fragen

Darf ich ChatGPT für berufliche Aufgaben nutzen?
Ja, aber differenziert. Persönliche Inhalte ohne Personenbezug (Texte schreiben, Code generieren, Brainstorming): unproblematisch. Sobald Kundennamen, Mailadressen, Vertragsdetails oder ähnliches eingegeben werden: Wechsel auf ChatGPT Enterprise/Team-Plan mit AVV oder auf einen EU-Anbieter mit Datenschutz-Zusicherung.
Was bedeutet „no training" bei KI-Anbietern?
Eine vertragliche Zusicherung, dass eingegebene Daten nicht zum Training der Modelle verwendet werden. Bei OpenAI standardmäßig in API und Enterprise; bei der Web-UI muss „no training" aktiv konfiguriert werden. Bei der Anthropic API ist „no training" Standard, bei Claude.ai über Settings.
Greift die DSGVO auch bei selbst gehosteten Open-Source-Modellen?
Ja, weil Sie selbst zum Verarbeiter werden. Vorteil: Sie kontrollieren Hosting, Datenfluss und Logging vollständig. Pflicht: technisch-organisatorische Maßnahmen (Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Backup) müssen dem Schutzbedarf der Daten entsprechen.
Müssen Mitarbeiter über KI-Einsatz informiert werden?
Je nach Anwendungsfall ja. Bei automatischer Bewertung von Mitarbeiterleistung, Bewerbungs-Screening oder Verhaltens-Monitoring greifen Mitbestimmungspflichten und Transparenzanforderungen. Bei reinen Hilfs-Tools (Mail-Triage, Textgenerierung) genügt typischerweise eine allgemeine Information.
Was ändert der EU AI Act gegenüber der DSGVO?
Die DSGVO regelt Datenverarbeitung, der AI Act regelt KI-Systeme als solche. Beide gelten parallel. Für Minimal-Risk-Anwendungen ändert sich wenig. Für Hochrisiko-Anwendungen (z.B. Personal-Entscheidungen) kommen Dokumentations-, Transparenz- und Audit-Pflichten neu dazu.
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